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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16 EK AS PKH   

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https://dejure.org/2016,101070
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16 EK AS PKH (https://dejure.org/2016,101070)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2016 - L 15 SF 8/16 EK AS PKH (https://dejure.org/2016,101070)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2016 - L 15 SF 8/16 EK AS PKH (https://dejure.org/2016,101070)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Stade - S 33 SO 153/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16 EK AS PKH
 
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  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16
    Zur Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer ist nämlich das Entschädigungsgericht unter den Voraussetzungen des § 198 Abs. 4 GVG lediglich ermächtigt, nicht aber verpflichtet; weil sie einer negativen tatbestandlichen Voraussetzung des Anspruchs auf Geldentschädigung gilt, kann die Feststellung etwaiger Überlänge auch nur von Amts wegen erfolgen und von den Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens nicht klageweise verlangt werden (vgl. zu alledem Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 - Rn. 65 ff).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16
    Wiedergutmachung wegen einer fehlenden Förderung des Verfahrens ist nach der steten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - nach einer Gesamtbetrachtung und würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalles - regelmäßig erst nach einer den Sozialgerichten eingeräumten Vorbereitungs- und Bedenkzeit von zwölf Monaten zu leisten (BSG, grundlegend: Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL -, BSGE 113, 75-86, SozR 4-1720 § 198 Nr. 1, SozR 4-1500 § 202 Nr. 1; s. a. Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (BVerfG, Beschl. v. 26. April 1988, Az. 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16
    Wiedergutmachung wegen einer fehlenden Förderung des Verfahrens ist nach der steten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - nach einer Gesamtbetrachtung und würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalles - regelmäßig erst nach einer den Sozialgerichten eingeräumten Vorbereitungs- und Bedenkzeit von zwölf Monaten zu leisten (BSG, grundlegend: Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL -, BSGE 113, 75-86, SozR 4-1720 § 198 Nr. 1, SozR 4-1500 § 202 Nr. 1; s. a. Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 SF 8/16
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, Az. 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
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